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Mietbedingungen

Mietbedingungen der von Seggern GmbH

Unsere Mietbedingungen sind unbedingt vor Inbetriebnahme des Geräts zu lesen. Diese tragen zum Schutz beider Parteien bei.

1. Einsatz

Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten. Die schuldhafte Nichtbeachtung verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz und zur Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter. Nur die vom Vermieter eingewiesenen Personen sind berechtigt, das Mietgerät zu bedienen. Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte durch den Mieter ist untersagt.


2. Ausgabe

Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem und betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss sich bei Übernahme des Mietgeräts von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände sowie des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. Etwaige Fehlfunktionen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bestellte Mietgeräte aus unserem Bestand durch ein gleichwertiges oder besseres Mietgerät zu ersetzen, falls der Vermieter nicht in der Lage ist das bestellte Gerät zur Verfügung zu stellen. Eine Abweichung zu den im Katalog abgebildeten Mietgeräten ist jederzeit möglich. Die von Seggern GmbH steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein. Vor Übergabe der Mietgeräte erhält der Kunde eine Einweisung auf das jeweilige Mietgerät durch einen unserer Servicemitarbeiter. Die Bedienungsanleitung sowie Wartungshinweise mit den dazugehörigen Sicherheitshinweisen sind zu beachten. Sie erhalten diese bei Übergabe des Mietgerätes. Ausgabe nur gegen
Vorlage des Ausweises oder Kaution. Die Höhe der Kaution ist vom Gerät abhängig.


3. Rückgabe

Mietgeräte sind vollgetankt zurückzugeben. Es ist nur geeigneter Kraftstoff zu verwenden. Bei 2-Takt Geräten ist der vom Hersteller empfohlene Motormix zu verwenden. Mietgeräte können auch zum Selbstkostenpreis von der von Seggern GmbH getankt werden. Betriebsmittel werden nach Verbrauch berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Mietgeräte im gereinigten Zustand zurück gegeben werden müssen. Andernfalls berechnen wir Ihnen eine Reinigungsgebühr nach Aufwand. Das Mietgerät ist neutral zurückzugeben. Eventuelle Firmen und Werbeaufschriften sind ohne Beschädigung der Lackierung zu entfernen.

4. Dauer

Ein Tagesmietsatz gilt für 24 Stunden nach Abholung des Gerätes. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag
vereinbart zurück gebracht, so verlängert sich die Mietzeit um eine jeweils voll zu berechnende Tagesmieten. Der
Wochenendtarif (Samstag und Sonntag) beträgt eine 1,5 Tage Mietdauer. Mindestmietzeit beträgt 5 Stunden.

5. Beschädigung

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere Ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten. Es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer in gutem Zustand zu behalten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung für entgangene Gewinne des Mieters ist ausgeschlossen.

6. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder in sonstiger Weise an Sachen und Personen durch dem Mietgegenstand entstehen. Es sei denn, dass dem Vermieter bei der Entstehung des Schadenvorsatzes oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde hat sicherzustelle, dass er die Bedienungsanleitung für das übergebene Gerät erhalten und vor der Inbetriebnahme komplett gelesen und verstanden hat. Der Selbstbehalt im Schadensfall des Mietgegenstandes beträgt 250€- 1250€ zzgl. MwSt. Der Selbstbehalt wird sofort fällig und ist vom Mieter selbst zu leisten. Abtretungen an Dritte sind nicht zulässig.

7. Diebstahl

Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Gegenstand sorgfältig aufzubewahren , insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und von Feuer, Wasser, Sturm und sonstigen Witterungseinflüssen zu schützen. Die Selbstbeteiligung bei Diebstahl beträgt 10% vom Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 800€.

8. Transport

Der Mieter ist für die Ladungs- und Transportsicherung zuständig und verantwortlich, sowie für die Einhaltung der zulässigen Anhänge-, Stütz- und Achslasten. Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer Gebühr, zum Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung, ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. PKW-Anhänger sind nur haftpflichtversichert, für Schäden haftet der Mieter.

9. Kündigung

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht, den Mietgegenstand Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

10. Preise

Die gültigen Mietpreise ergeben sich aus der jeweiligen aktuellen Preisliste. Die Preise beinhalten nicht Kosten für Transport, Reinigung oder sonstige Dienstleistungen die über die reine Gestellung des Mietgegenstandes hinausgehen. Der Mietpreis ist nach Wahl der von Seggern GmbH fällig bei Übergabe, Rückgabe oder nach Erhalt der Rechnung. Die angegebenen Artikelpreise sind marktgerechte Preise inkl. MwSt. Sofern nicht andere Mengeneinheiten Angegeben bezieht sich der Mietpreis immer pro 1 Stk. Artikel ohne Preisangabe, Abnahmen in größeren Stückzahlen oder Mengenrabatte sind vorher anzufragen. Preise sind freibleibend und können sich bei Marktveränderung anpassen. Kraftstoffe sind nicht im Mietpreis enthalten.

Aufbau der Mietpreise:

5 Stunden (halber Tag) max. 4 Maschinenstunden
1Tag (24 Stunden) max. 8 Maschinenstunden
Woche (7 Tage) max. 40 Maschinenstunden

11. Sicherheitshinweise

Beim Einsatz von unseren Mietgeräten, gerade auch von Motorsägen, Freischneidern und Heckenscheren ist unbedingt die vorgeschriebene Schutzkleidung (in den meisten Fällen Schnittschutzhose, Handschuhe, Helm und Gehörschutz) zu verwenden. Falls die Schutzkleidung nicht genutzt wird, geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung.